Allgemeine Geschäftsbedingungen der "IFSA Institut für Sicherheitsausbildungen GmbH" 2024
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsbereich der „IFSA Institut für Sicherheitsausbildungen GmbH“ (nachfolgend „Firma“). Die Firma bietet folgende Dienstleistungen an:
• Ausbildungen von Privat- sowie Sicherheitspersonen
• Verkauf von Einsatzmaterial und Kleidung.
2. Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluss kommt durch die Akzeptanz oder Buchung der Offerte oder Dienstleistung der Firma betreffend dem Bezug von Dienstleistungen durch den Kunden zustande. Der Vertrag kommt auf jeden Fall zustande, wenn der Kunde die von der Firma angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt.
3. Preise
Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF). Alle Preise verstehen sich exklusive allfällig anwendbarer Mehrwertsteuer (MwSt). Die Preise verstehen sich exklusive weiterer allfällig anwendbarer Steuern. Die Firma behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise.
4. Bezahlung
Die Firma bietet dem Kunden folgende Zahlungsmöglichkeiten: Rechnung, Vorauskasse oder Direktzahlung via den gängigen Zahlungsmöglichkeiten. Der Kunde ist verpflichtet, den in Rechnung gestellten Betrag vor der in Anspruchnahme der Dienstleistung oder beim Kauf von Material innert 30 (dreissig) Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, wird der Kunde abgemahnt. Begleicht der Kunde die Rechnung nicht binnen der angesetzten Mahnfrist, fällt er automatisch in Verzug. Ab Zeitpunkt des Verzuges schuldet der Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 5% (fünf Prozent). Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen die Firma ist nicht zulässig. Bei einer hohen Bestellungssumme kann die Firma vom Kunden eine Anzahlung verlangen. Der Firma steht das Recht zu, bei Zahlungsverzug die Lieferung oder Dienstleistungserbringung zu verweigern.
5. Rücktritt aus Vertragsverhältnis
Tritt der Kunde aus einem verbindlichen Vertragsverhältnis zurück, gelten folgende Rückvergütungsregelungen: 14-8 Tage vor Dienstleistungsbezug 50% der Gesamtkosten 7-3 Tage vor Dienstleistungsbezug 75% der Gesamtkosten 3-0 Tage vor Dienstleistungsbezug 100% der Gesamtkosten Die Firma behält sich vor, einen Kurs bei ungenügender Teilnehmerzahl abzusagen. Die betroffenen Teilnehmer werden schriftlich per E-Mail benachrichtigt und nach Absprache zu der gleichen Dienstleistung am nächstmöglichen Datum eingeladen.
6. Pflichten der Firma
5.1. Dienstleistungserbringung Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung erfüllt die Firma ihre Verpflichtung durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistung. 5.2. Hilfspersonen Die Parteien haben das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten Hilfspersonen beizuziehen. Sie haben sicherzustellen, dass der Beizug der Hilfsperson unter Einhaltung aller zwingenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgt.
7. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Vorkehrungen, welche zur Erbringung der Dienstleistung durch die Firma erforderlich sind, umgehend vorzunehmen. Der Kunde hat die Vorkehrungen am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit und im vereinbarten Mass vorzunehmen. Je nach Umständen gehört dazu das Erbringen geeigneter Informationen und Unterlagen für die Firma. Zusätzlich muss jeder Kunde die Ausbildungsvereinbarung der Firma akzeptieren.
8. Gewährleistung
Die Firma gewährleistet, die vereinbarten Dienstleistungen in branchenüblicher Qualität auszuführen.
9. Haftung
Die Haftung für jegliche indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden wird vollumfänglich ausgeschlossen. Die Haftung für direkte Schäden wird auf den Verkaufspreis der Dienstleistung beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für direkte Schäden, die durch Grobfahrlässigkeit oder Absicht verursacht wurden. Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Schäden der Firma umgehend zu melden. Jegliche Haftung für Hilfspersonen wird vollumfänglich ausgeschlossen. Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass: – die sportliche Betätigung im Rahmen von Ausbildungen gefährlich sein können. – er sich bei falscher Ausführung selber oder aber Ihrem Trainingspartner-/in verletzten könnte. Er setzt in Eigenverantwortung alles daran, dies zu verhindern. – die Firma und deren Instruktoren unter keinen Umständen für Schäden oder Verletzungen verantwortlich gemacht werden können. – er selber für eine entsprechende Unfallversicherungsdeckung verantwortlich ist. – er keine Vorstrafen oder Einträge im Strafregisterauszug auf Grund von gewalttätigen oder kriminellen Handlungen hat. Sollte dies dennoch der Fall sein, kann die Firma ihm die Dienstleistung verwehren und eine Rückzahlung der Dienstleistungskosten entfällt. – die Firma nicht für eine Ansteckung mit übertragbaren Krankheiten verantwortlich gemacht werden kann. – er mit Krankheitssymptomen nicht an Dienstleistungen von der Firma teilnehmen darf und ggf. von der Dienstleistung ausgeschlossen werden kann. Es gelten dabei die Regelungen «5. Rücktritt aus Vertragsverhältnis».
10. Immaterialgüterrechte
Sämtliche Rechte an den Produkten, Dienstleistungen und allfälligen Marken stehen der Firma zu oder sie ist zu deren Benutzung vom Inhaber berechtigt. Weder diese AGB noch dazugehörige Individualvereinbarungen haben die Übertragung etwelcher Immaterialgüterrechte zum Inhalt, es sei denn, dies werde explizit erwähnt. Zudem ist jegliche Weiterverwendung, Veröffentlichung und das zugänglich machen von Informationen, Bildern, Texten oder sonstigem, welches der Kunde im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen erhält, untersagt, es sei denn, es werde von der Firma explizit genehmigt. Verwendet der Kunde im Zusammenhang mit der Firma Inhalte, Texte oder bildliches Material, an welchem Dritte ein Schutzrecht haben, hat der Kunde sicherzustellen, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.
11. Datenschutz
Die Firma darf die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und verwenden. Die Firma ergreift die Massnahmen, welche zur Sicherung der Daten gemäss den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemässen Verwertung seiner Daten durch die Firma vollumfänglich einverstanden und ist sich bewusst, dass die Firma auf Anordnung von Gerichten oder Behörden verpflichtet und berechtigt ist, Informationen vom Kunden diesen oder Dritten bekannt zu geben. Hat der Kunde es nicht ausdrücklich untersagt, darf die Firma die Daten und Bilder des Kundens zu Marketingzwecken verwenden. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftragte Dienstleistungspartner oder sonstigen Dritten weitergegeben werden.
12. Änderungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von der Firma jederzeit geändert werden. Die neue Version tritt 30 (dreissig) Tage nach der Mitteilung oder Aufschaltung auf der Website (www.sicherheitsausbildungen.ch) durch die Firma in Kraft. Für die Kunden gilt grundsätzlich die Version der AGB, welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist. Es sei denn, der Kunde habe einer neueren Version der AGB zugestimmt.
13. Priorität
Diese AGB gehen allen älteren Bestimmungen und Verträgen vor. Lediglich Bestimmungen aus Individualverträgen, welche die Bestimmungen dieser AGB noch spezifizieren, gehen diesen AGB vor.
14. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.
15. Vertraulichkeit
Beide Parteien, sowie deren Hilfspersonen, verpflichten sich, sämtliche Informationen, welche im Zusammenhang mit den Leistungen unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.
16. Höhere Gewalt
Wird die fristgerechte Erfüllung durch die Firma, deren Lieferanten oder beigezogenen Dritten infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle resp. Reaktorschäden und Verunfallung oder unvorhergesehene Erkrankung des Dienstleistungserbringers unmöglich, so ist die Firma während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 30 (dreissig) Tage, kann die Firma vom Vertrag zurücktreten. Die Firma hat dem Kunden bereits geleistetes Entgelt vollumfänglich zurückzuerstatten. Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge vis major sind ausgeschlossen.
17. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen, ist das Gericht am Sitz der Firma zuständig. Der Firma steht es frei, am Sitz des Beklagten eine Klage anzuheben. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Produktekauf (SR 0.221.211.1) wird explizit ausgeschlossen. Der Vertragsabschluss kommt durch die Akzeptanz oder Buchung der Offerte oder Dienstleistung der Firma betreffend dem Bezug von Dienstleistungen durch den Kunden zustande. Der Vertrag kommt auf jeden Fall zustande, wenn der Kunde die von der Firma angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt.